Zum Ende des Jahres haben die Mobilfunkunternehmen jetzt die Versorgungsauflage im 800 MHz Bereich auch in Schleswig-Holstein erfüllt. Damit ist Schleswig-Holstein eines von sieben Bundesländern, neben Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, welches den 800 Mhz Bereich, nach dem erfüllen er Versorgungsauflagen, frei nutzen kann.
Bereits im Frühjahr 2010 wurden die Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz, und 2,6 GHz zwischen den drei großen Netzbetreibern (Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co. OHG) versteigert. Dabei sind die 800 MHz Frequenzen mit einer Auf- und Ausbauverpflichtung verbunden, welche vorab von den Bundesländern bestimmt wurden waren. Dabei müssen die unterversorgten beziehungsweise unversorgten Gemeinden und Städte als erstes die neuen Frequenzen erhalten. Dazu wurden die Gemeinden und Städte in Prioritätsstufen unterteilt, um diese mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig erhalten Gemeinden oder Städte mit weniger als 5.000 Einwohner eine Prioritätsstufe von 1 und müssen mit mobilem Breitband als erste versorgt werden. In den darauf folgenden Stufen werden dann auch die größeren Städte erschlossen. Sobald die Versorgungsauflagen erfüllt wurden sind, können die Mobilfunkanbieter die 800 MHz Frequenzen in den jeweiligen Bundesländern frei nutzen und verwenden.
Bei der Beurteilung, der Versorgungsauflagen, werden alle eingesetzten Technologien berücksichtigt, darunter befinden sich die folgenden Frequenz- und Anwendungstechniken wie Funk, DSL, Kabel und auch weitere.